Es darf geerbt werden....Bundesverfassungsgericht stellt gleich Erbschaftsteuer | Schlechterstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartner verfassungswidrig
Gleichgeschlechtliche Lebenspartner dürfen bei Erbschaften steuerlich nicht gegenüber Eheleuten benachteiligt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am 17.8.2010 veröffentlichten Grundsatzbeschluss entschieden (BVerfG, Beschluss v. 21.7.2010 - 1 B vR 611/07 u. 1 BvR 2464/07).
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